AGB

Allgemeine Gechäftsbedingungen für Verbraucher/Endkunden

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“) der Fa. Bayerwald D&M. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Preise; Zahlung

In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.

Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis vor der Auslieferung der Ware an uns zu zahlen, nachdem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der gesamte Kaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung, bzw. der Auftragsbestätigung auf unser angegebenes Konto zu überweisen.

Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Unter: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

§ 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

Lieferungen erfolgen durch uns oder unsere Hersteller einmalige. Weitere Anlieferungen sind mit Mehrkosten verbunden, die der Käufer trägt.

Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 5 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

§ 5 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewähren. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.

Gewährleistungsfristen:

Baumaterialien, Elemente neu, sofern eingebaut 5 Jahre

Baumaterialien, Elemente gebraucht, sofern eingebaut 1 Jahr

Auf Elemente, die nicht von unserem Fachpersonal montiert, bzw. eingebaut wurden gilt die Garantie des Herstellers.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Firma Bayerwald D&M für Produkte, die nicht durch unser Fachpersonal montiert werden, keine Gewährleistung bzw. Garantie für Beschädigung und Funktion übernimmt, welche auf unsachgemäße Montage zurückzuführen sind. Eingebaute, bzw. montierte Elemente gelten sieben Tage nach Montageende als abgenommen, solange keine schriftliche Reklamation vorliegt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Bei Maßangaben durch den Kunden kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Alle unsere angebotenen Elemente, Waren sind speziell auf die Wünsche des jeweiligen Kunden zugeschnitten und entsprechend ausgeliefert. Mit der Bestellung stimmt der Kunde zu, dass die von ihm angegebenen Maße, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit etc. seinen ausdrücklichen Wünschen entsprechen und er mit diesem Wissen dem Kauf zustimmt, bzw. die Ware bestellt. Außerdem bestätigt der Kund/Käufer mit seiner Unterschrift auf dem entsprechenden Angebot die Bestellung der dort aufgeführten Positionen in Auftrag gegeben zu haben. Zudem erhält jeder Kund/Käufer mit dem Angebot ein Kundenhinweisblatt ausgehändigt/übersandt, das sämtliche zusätzliche Informationen enthält. Ein Widerruf aus mangelnder Information von Seiten des Verkäufers ist hiermit ausgeschlossen.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zB Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (zB Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

Fa. Bayerwald Montage GmbH

 Hinterfrahels 1

93462 Lam

oder Email an:

info@bayerwaldmontage.de

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden .zugeschnitten sind.

 

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